AGB`s

 

Unterbringungs- und Betreuungsvertrag der Hundepension Schlipf

 

Termine werden nur Telefonisch vereinbart.

E-Mail`s werden nicht beantwortet!!!

 

Zustandekommen dieses Vertrages 

Die Tierbesitzer haben die Möglichkeit eine Reservierung telefonisch vorzunehmen. Die mündliche Reservierungszusage der Hundepension Schlipf  gilt als verbindlich für beide Seiten. In jedem Fall gilt der Vertrag als zustande gekommen mit der Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für das Tier.

 

Die Kündigung hat 8 Wochen vor Pensionsantritt schriftlich zu erfolgen.

 

Stornierung oder Rücktritt durch den Kunden

Bei Absagen reservierter Termine innerhalb der 6 Wochen berechnen wir 50% der Pensionskosten

 

Stornierung oder Rücktritt durch die Hundepension Schlipf 
Die Hundepension Schlipf ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Diese Gründe können sein:

 

- höhere Gewalt, die die Unterbringung des Tieres unmöglich macht
- falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des     Tieres

 

Die Hundepension Schlipf ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die der Tierpfleger oder die anderen zu betreuenden Tiere gefährden würden. Die Hundepension Schlipf wird den Kunden unverzüglich vom Rücktritt in Kenntnis setzen. Für den Kunden entsteht kein Recht auf Schadenersatz.

 

 

Inhalt dieses Vertrages  
Inhalt, bzw. Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Haustieres.

 

Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Abgabe des Tieres zu 100% fällig.

 


Leistung 

Die Hundepension Schlipf ist verpflichtet die gebuchte Unterbringung und Verpflegung des Tieres zu erbringen. Die Zusammenstellung der Zimmergenossen und Auslaufgruppen unterliegt dem Ermessen der Hundepension Schlipf. Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aus der Hundepension Schlipf abgeholt werden und es gibt auch keine anderweitige Vereinbarung über die Verlängerung des Aufenthaltes, ist die Hundepension Schlipf ermächtigt, das Tier entweder anderweitig unterzubringen oder das Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation abzugeben. Alle entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet.

 

Haftung      
Sollte es während der Aufenthaltsdauer des Tieres in der Hundepension Schlipf zu Schäden an Dritten (andere untergebrachte Tiere, Sachschäden außerhalb der Hundepension Schlipf Geländes) kommen, stellt der Kunde die Hundepension Schlipf frei von Regressansprüchen. Schadensabwicklungen erfolgen direkt zwischen Kunde und Geschädigtem. Die Hundepension Schlipf ist berechtigt entsprechende Informationen dem Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Kommt es während des Tieraufenthaltes zu Beißattacken gegenüber den Tierpflegern, so ist die Hundepension Schlipf berechtigt entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz des Tierpflegers vorzunehmen. Sollte das anvertraute Tier einen Schaden während des Aufenthaltes in der Hundepsnion Schlipf nehmen, so stellt der Kunde die Hundepension Schlipf von Regressansprüchen jeglicher Art frei. Gehaftet wird für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden des Tierpflegers, jedoch lediglich in Höhe des Sachwertes des anvertrauten Tieres. Folgekosten jeglicher Art sind ausdrücklich von der Haftung ausgenommen. Bissverletzungen und Belegung heißer Hündinnen innerhalb der Gruppenauslaufzeiten sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Gehaftet wird für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Tierpflegers.

 

Tierarzt       
Sollte das zur Betreuung überlassene Tier während des Aufenthaltes in der Hundepension Schlipf erkranken oder verunfallen, liegt die Herbeiholung des Tierarztes im Ermessen der Hundepension Schlipf. Der Kunde ermächtigt ausdrücklich den Tierpfleger der Hundepension Schlipf in seinem Namen und auf seine Rechnung den Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Hundepension Schlipf wird sich bemühen den Behandlungsplan des Tieres mit dem Kunden abzustimmen. Sollte dies nicht möglich sein oder die Situation lässt eine Beurteilung aus der Ferne nicht zu oder es muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden, so ist die Hundepension Schlipf ermächtigt entsprechende Entscheidungen zu treffen. Sollte das Tier während seines Aufenthaltes in der Hundepension Schlipf sterben oder der ärztliche Befund verlangt eine Einschläferung des Tieres, so ist die Hundepension Schlipf berechtigt entsprechende Maßnahmen hinsichtlich der Hygiene und ordungsrechtlicher Bestimmungen vorzunehmen. Die Entscheidung zur Einschläferung darf die Hundepension Schlipf treffen, sofern der Kunde nicht unverzüglich erreicht werden kann.

Tierarztkosten und alle weiteren Kosten hinsichtlich der Heilbehandlung des Tieres gehen immer zu Lasten des Kundens, die Hundepension Schlipf ist von jeglicher Haftung diesbezüglich freigestellt, selbst wenn der Kunde eine andere Entscheidung bezüglich der Behandlung getroffen hätte.     

      

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken gespeichert. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis für die Bearbeitung, Speicherung, Verwendung und Veröffentlichung von Foto-/ und Filmaufnahmen seines Tieres  während des Aufenthaltes in der Hundepension Schlipf. Verfügungen jeglicher Art wird der Kunde nicht veranlassen.

 

Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Hundepension Schlipf.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.